Das Fahrzeug mit Zollkennzeichen soll aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
verbracht werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Personalausweis/Pass
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigungkarte für Ausfuhrfahrzeuge (gelb) - bei uns erhältlich
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschild/er, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
  • ggf. Vollmacht
Wenn Ihr Auto nicht älter als 3 Jahre ist, benötigen wir nur Ihre Zulassungsbescheinigungung Tei I und II oder ausländische Papiere und COC/EWG-Bescheinigung.

Wenn Ihr Auto älter als 3 Jahre ist, benötigen wir außer der Zulassungsbescheinigung Teil I und Tei II oder den ausländischen Papieren eine HU (Hauptuntersuchung) oder ein Sachverständigengutachten (§21 StVZO).

Bei der Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen findet ab 1. Juli 2010 die Verfahren nach § 13 KraftStG Anwendung. Dies bedeutet: Bei der Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen muss KFZ-Steuer bezahlt werden, zumindest aber für die Dauer von einem Monat.

KFZ-Steuer kann direkt bei uns abgewickelt werden.