Zollkennzeichen / Ausfuhrkennzeichen
Das Fahrzeug mit Zollkennzeichen soll aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
verbracht werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:
verbracht werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis/Pass
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigungkarte für Ausfuhrfahrzeuge (gelb) - bei uns erhältlich
- Prüfbericht Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschild/er, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
- ggf. Vollmacht
Wenn Ihr Auto älter als 3 Jahre ist, benötigen wir außer der Zulassungsbescheinigung Teil I und Tei II oder den ausländischen Papieren eine HU (Hauptuntersuchung) oder ein Sachverständigengutachten (§21 StVZO).
Bei der Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen findet ab 1. Juli 2010 die Verfahren nach § 13 KraftStG Anwendung. Dies bedeutet: Bei der Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen muss KFZ-Steuer bezahlt werden, zumindest aber für die Dauer von einem Monat.
KFZ-Steuer kann direkt bei uns abgewickelt werden.