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KFZ-Kennzeichen

  • hochwertiges Autokennzeichen
  • Sehr Guter Preis
  • Geprüft und DIN zertifiziert

KFZ-Kennzeichen

Das Kfz-Kennzeichen (allgemeinsprachlich auch Nummernschild) ist in Deutschland die gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger. Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben, z. B. RA) und der Erkennungsnummer (ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern, z. B. KL 8136). Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (je nach Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz). Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung genügt (zulassungsfreie Fahrzeuge), zeigen Versicherungskennzeichen. Diese gelten zulassungsrechtlich nicht als amtliche Kennzeichen, da sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben werden. Der Begriff Kfz-Kennzeichen steht gleichermaßen für die alphanumerische Zeichenfolgeals auch für das eigentliche Kennzeichenschild.
  • Das Kfz-Kennzeichen (allgemeinsprachlich auch Nummernschild) ist in Deutschland die gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger. Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben, z. B. RA) und der Erkennungsnummer (ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern, z. B. KL 8136).
  • Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (je nach Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz). Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung genügt (zulassungsfreie Fahrzeuge), zeigen Versicherungskennzeichen. Diese gelten zulassungsrechtlich nicht als amtliche Kennzeichen, da sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben werden. Der Begriff Kfz-Kennzeichen steht gleichermaßen für die alphanumerische Zeichenfolgeals auch für das eigentliche Kennzeichenschild.
  • Was benötige ich für die Zulassung eines EU-Kennzeichen

  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass oder beglaubigte Kopie)
  • Vollmacht 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung ggf. Prüfbericht
  • Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • (eVB-Nummer) Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers
  • Kennzeichen 520 X 110

    15,-€
    bis zu 8 Zeichen
  • Kennzeichen 460 X 110

    15,-€
    bis zu 6 Zeichen
  • Kennzeichen 420 X 110

    15,-€
    bis zu 5 Zeichen
  • Kennzeichen 400 X 110

    15,-€
    bis zu 4 Zeichen
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